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   OLG Rostock, 11.08.1999 - I Ws 10/97   

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https://dejure.org/1999,17646
OLG Rostock, 11.08.1999 - I Ws 10/97 (https://dejure.org/1999,17646)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.08.1999 - I Ws 10/97 (https://dejure.org/1999,17646)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. August 1999 - I Ws 10/97 (https://dejure.org/1999,17646)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Hier steht einer Zurechnung des nur mittelbar verursachten Erfolgs zunächst das Verantwortungsprinzip entgegen, wonach jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf einzurichten hat, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber - weil dies nämlich in deren eigene Verantwortung fällt - auch darauf, dass andere dies nicht tun (vgl. OLG Rostock NStZ 01 199 f. [OLG Rostock 11.08.1999 - 1 Ws 10/97] , Olg Stuttgart, BeckRS 2011, 13458, Eisele , in: Schönke/Schröder, Vorbem .zu §§ 13 ff. Rn. 101).
  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Bei der gegenteiligen Rechtsauffassung der Verteidigung handelt es sich um eine von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur (vgl. OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg StV 1997, 133; OLG Düsseldorf NStZ 2001, 199ff; LG Stuttgart Urteil vom 17.0.1999 KLS 114 Js 26273/96; AG Mönchengladbach 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128) nicht akzeptierte Mindermeinung.
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Denn diese waren nicht zuletzt für die Vorhersehbarkeit und damit auch für den - vom Angeklagten ebenfalls nicht hingenommenen - Vorwurf der fahrlässigen Tötung von Bedeutung (vgl. ferner OLG Rostock, NStZ 2001, 199; Eisele in Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., vor §§ 13 ff. Rn. 101).
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs

    § 222 StGB

    Hier steht einer Zurechnung des nur mittelbar verursachten Erfolgs zunächst das Verantwortungsprinzip entgegen, wonach jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf einzurichten hat, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber - weil dies nämlich in deren eigene Verantwortung fällt - auch darauf, dass andere dies nicht tun (vgl. OLG Rostock NStZ 01 199 f. , Olg Stuttgart, BeckRS 2011, 13458, Eisele , in: Schönke/Schröder, Vorbem .zu §§ 13 ff. Rn. 101).
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